AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hafensommer Würzburg
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Stadt Würzburg als Veranstalter und den Besucher:innen der Veranstaltungen. Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.
2. Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Ein Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarte ist grundsätzlich untersagt. Eintrittskarten können ausschließlich online über die Ticketplattform www.adticket.de oder über externe Kartenverkaufsstellen erworben werden. Beim Eintrittskartenkauf gelten ausschließlich deren jeweils eigene Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Eintrittskarten, die über den Ticketverkaufsservice des städtischen Eigenbetriebes Congress Tourismus Wirtschaft reserviert wurden. Die Anzahl der Sitzplätze insbesondere auf der Hafentreppe errechnet sich aufgrund eines durchschnittlichen Platzbedarfes pro Besucher:in. Daher kann bei ausverkauften Veranstaltungen je nach Publikumsstruktur nicht allen Besucher:innen ein Sitzplatz garantiert werden.
3. Den ermäßigten Preis erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises: Schüler:innen, Auszubildende, Studierende (bis zum vollendeten 30. Lebensjahr), Bundesfreiwilligendienstleistende, FSJler:innen, Inhaber:innen der Bayerischen Ehrenamtskarte, Inhaber:innen der Würzburg Welcome Card, Sozialhilfeempfänger:innen, Erwerbslose, Schwerbehinderte, Schwerbehinderte mit Merkzeichen „B“ und Rollstuhlfahrer:innen mit Merkzeichen „B“ (bei Merkzeichen „B“ erhält die Begleitperson jeweils freien Eintritt).
Kinder bis einschließlich 6 Jahre haben freien Eintritt und benötigen somit kein Ticket. Ausgenommen sind die Konzerte an den Familiensonntagen (27.07. und 03.08.2025): Hier müssen Karten für Kinder ab 3 Jahren erworben werden. Die Festival Card ist mit dem Preis von 220,00 € bereits ermäßigt. Weitere Ermäßigungen sind daher leider nicht möglich. Tickets zu den Veranstaltungen werden auch über das Programm KulturPass der Bundesregierung für alle 18-Jährigen angeboten.
4. Programm- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten; es besteht kein Anspruch auf Kartenrücknahme aufgrund von Änderungen. Durch technische Aufbauten können ggf. Sichtbehinderungen auftreten. Die genannten Einschränkungen berechtigen nicht zur Rückgabe der Karten oder zu Ermäßigungen.
Behördliche Entscheidungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung der Corona-Pandemie, Witterungseinflüsse oder sonstige vom Hafensommer und den Besucher:innen nicht zu beeinflussende Ereignisse können es erforderlich machen, eine Veranstaltung in veränderter oder angepasster Form durchzuführen, insbesondere mit abweichenden oder zusätzlichen Verhaltensregeln für den Veranstaltungsbesuch als den in den vorliegenden Bedingungen bereits genannten. Auch Absagen oder ein vorzeitiger Abbruch sind aufgrund der vorgenannten Umstände denkbar. Umgekehrt können vorliegend geregelte Einschränkungen oder Auflagen im Veranstaltungsablauf wegfallen, sollte namentlich die zum Veranstaltungszeitpunkt jeweils gültige Rechtslage dies erlauben. Evtl. Veränderungen gegenüber den hier geregelten Bedingungen werden den Besucher:innen in geeigneter Weise spätestens beim Zutritt zur Veranstaltung bekannt gegeben und sind in gleicher Weise zu beachten wie die vorliegend bereits geregelten. Soweit im betrieblichen Ablauf möglich, erfolgt eine Veröffentlichung vorab unter: www.hafensommer-wuerzburg.de. Es wird empfohlen, sich nach Möglichkeit vorab über evtl. Änderungen für die jeweilige Veranstaltung auf diesem Weg zu informieren.
5. Nur im Falle der Absage oder des Abbruchs der Veranstaltung während der ersten Hälfte der Veranstaltung aufgrund von Umständen, die im vorhergehenden Absatz genannt sind, erfolgt eine Rückerstattung des Eintrittspreises (inkl. Systemgebühr und Vorverkaufsgebühr) in voller Höhe. In den übrigen Fällen entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises und der Gebühren, auch nicht teilweise.
6. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf Kartenrücknahme oder Umtausch bereits bezahlter Karten.
7. Sofern die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises (excl. Gebühren). Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.
8. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch Witterungsumstände Gefahren für die körperliche Unversehrtheit der Besucher:innen zu besorgen sein, wird die Veranstaltung abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Festivalbesucher:innen durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises (inkl. Gebühren).
9. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter:innen oder seine Erfüllungsgehilf:innen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
10. Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Rucksäcke, Koffer, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, alle Arten von Schirmen (bitte also an wetterfeste Kleidung / Regenjacken denken!), Fahrradhelme, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, ggf. Leibesvisitationen vorzunehmen. Der/ die Besucher:in erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
11. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet – es sind jedoch nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände zugelassen. Nicht zugelassen sind Kameras mit Zoomobjektiven oder spezielle Videokameras sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/ MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters verboten. Die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.
12. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.
13. Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesucher:innen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
14. Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt. Das beauftragte Personal ist berechtigt, im Rahmen des Hausrechts Platzverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere können Besucher:innen des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden, wenn sie Vorstellungen stören, andere Besucher:innen belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
15. Jugendschutz
Auf dem Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 0 und 16 Jahren haben nur Zutritt zur Open Air Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).
Jugendliche ab 16 Jahren haben bis 24 Uhr ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Zutritt zur Open Air Veranstaltung.
Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen. Der Veranstalter behält sich vor, Erziehungsbeauftragungen nicht zu akzeptieren.
16. Tiere dürfen nicht auf das Festivalgelände mitgebracht werden.
17. Dem/der Festivalbesucher:in ist bewusst, dass er/sie auf dem Gelände eines Musikfestivals einem erhöhten Schallpegel ausgesetzt ist. Der Festivalveranstalter trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird den Festivalbesucher:innen zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. Diese sind kostenlos am Kassencontainer erhältlich. Personensorgeberechtigten bzw. erziehungsbeauftragten Personen wird dringend empfohlen auch für Gehörschutz bei den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen zu sorgen. Kinder und Jugendliche im Alter von 0-6 Jahren dürfen sich nur mit Gehörschutz auf dem Gelände aufhalten, geeignete Kapselgehörschützer können am Kassencontainer gegen Hinterlegung eines Pfands i.H.V. 20,00 € ausgeliehen werden. Für Kinder ab 6 Jahren geeignete Ohrstöpsel sind kostenlos am Kassencontainer erhältlich. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr.
18. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der/ die Festivalbesucher:in unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet) ein.
19. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem/der Veranstaltungsbesucher:in aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der/die Festivalbesucher:in nur das Recht auf Erstattung des Eintrittspreises (excl. Gebühren), es sei denn, dass die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grunde in der Person des Festivalbesuchers begründet ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
20. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird als Gerichtsstand Würzburg vereinbart; es gilt deutsches Recht.
21. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.